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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings-, Beratungs- und Coachingmaßnahmen
1.     Vertragsgestaltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der BetterThanPossible GbR, Inhaber/in: Bärbel und Sebastian Rockstroh, (im Folgenden genannt BetterThanPossible) und dem Auftraggeber. Sofern zwischen dem Auftraggeber und BetterThanPossible Individualvereinbarungen getroffen wurden, haben diese Vorrang.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten BetterThanPossible auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2.     Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und BetterThanPossible kommt dadurch zustande, dass BetterThanPossible den Auftrag bzw. die Anmeldung des Kunden oder der Auftraggeber die Annahme des Angebots von BetterThanPossible schriftlich bestätigt. Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn die Anmeldebestätigung per Fax oder per E-Mail erfolgt.

2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch BetterThanPossible schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
3.     Leistungen von BetterThanPossible
3.1 BetterThanPossible erbringt Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen, über deren Umfang, Form, Thematik und Ziel sich BetterThanPossible und der Vertragspartner in der Regel vor Auftragserteilung verständigt haben. Bei unternehmensspezifischen Seminaren oder dem Bedarf des Auftraggebers angepassten Inhouse-Seminaren gilt die jeweils vereinbarte Konzeption.

3.2 BetterThanPossible ist berechtigt, die Leistungen durch externe Trainer/innen zu erbringen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen immer zwischen BetterThanPossible und dem Auftraggeber. Die Abstimmung des Trainereinsatzes erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber.

3.3 BetterThanPossible behält sich vor, vor oder während der Durchführung des Auftrags einen Wechsel in der Person der jeweiligen Trainerin/des jeweiligen Trainers oder Coaches vorzunehmen.

3.4 Die Trainer/innen von BetterThanPossible werden die von ihnen angewandten Methoden, deren Funktionsweise und Zwecke sowie die Risiken und möglichen Ergebnisse in jeder Phase dem Auftraggeber gegenüber offen legen.

3.5 Wenn nicht anders vereinbart, erbringt BetterThanPossible die Leistung nach Absprache in den Räumlichkeiten des Auftraggebers. Druckvorlagen für die Teilnehmerunterlagen stellt BetterThanPossible dem Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn rechtzeitig in elektronischer Form zur Verfügung.

3.6 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik von BetterThanPossible und findet nicht statt.
4.     Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Die von BetterThanPossible eingesetzten Trainer/innen und Coaches stehen dem Auftraggeber als Prozessbegleiter/innen und Auslöser/innen von Veränderungen zur Verfügung. Die eigentliche Veränderungsarbeit selbst wird von den  Teilnehmenden geleistet.

4.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die organisatorische Durchführung und das Schaffen der erforderlichen technischen Rahmenbedingungen der Veranstaltung verantwortlich, insbesondere für:
  • Übergabe aller für die Auftragsdurchführung notwendigen oder im Laufe der Auftragsdurchführung notwendig werdenden Informationen und Unterlagen.
  • Bereitstellen geeigneter Veranstaltungs- und Arbeitsräume.
  • Bereitstellen einer angemessenen Unterkunft für die Trainer/innen.
  • Bereitstellen des notwendigen Unterrichtsmaterials (z.B. Flip Charts, Metaplanwände, Trainingsequipment,etc.) nach Einzelabsprache mit BetterThanPossible.
4.3 Die Vervielfältigung der Teilnehmerunterlagen und, falls erforderlich, das Bereitstellen von Mappen/Ablageordnern wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber übernommen.

4.4 BetterThanPossible übernimmt die organisatorische Durchführung nach 4.2 und 4.3, wenn wir hierzu ausdrücklich und schriftlich sowie unter vollständiger Kostenübernahme durch den Auftraggeber beauftragt worden sind.
5.     Urheberechte
5.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von BetterThanPossible an den von uns erstellten Werken(Trainingsunterlagen). Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Rahmen seiner gebuchten und bezahlten Veranstaltung erhaltenen Informationen und Publikationen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

5.2 Dem Auftraggeber ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Die  Verletzung des Urheberrechts begründet Schadensersatz- und Unterlassungspflichten.

5.3 Sofern BetterThanPossible vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen und Materialien verwendet werden, erwirbt BetterThanPossible keine Rechte daran.
6.     Geheimhaltung/Datenschutz
6.1 BetterThanPossible verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die BetterThanPossible durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden.

6.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von BetterThanPossible gespeichert werden. Mit der Auftragsvergabe erklärt sich der Auftraggeber mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von BetterThanPossible nicht an Dritte weitergegeben
7.     Sicherung der Leistungen
7.1 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch BetterThanPossible wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von BetterThanPossible nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist BetterThanPossible unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

7.2 Die Verschiebung eines Veranstaltungstermins bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BetterThanPossible.

7.3 Unabhängig von der Erteilung der Zustimmung hat der Auftraggeber im Falle einer Verschiebung eine Kostenpauschale in Höhe von 10% der Vergütung an BetterThanPossible zu zahlen. Wird nur eines von mehreren Veranstaltungsmodulen verschoben, richtet sich die Kostenpauschale nach dem auf das verschobene Modul entfallenden Teil der Vergütung.

7.4 Storniert der Auftraggeber das gesamte Projekt bzw. einzelne Trainingsmaßnahmen, ist BetterThanPossible berechtigt, folgendes Ausfallhonorar (in Prozent des vereinbarten Honorars) vom Auftraggeber zu verlangen:
  • bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung
Sofern es BetterThanPossible gelingt, den bzw. die Termin/e ganz oder teilweise anderweitig zu besetzen ermäßigt sich das Ausfallhonorar entsprechend. Kosten für anfallende Trainingsentwicklung und -konzeption sind im Ausfallhonorar inbegriffen und werden nicht gesondert berechnet.

7.5 Wird die Anmeldung zu einem offenen Training storniert, ist BetterThanPossible berechtigt, folgende Ausfallgebühr (in Prozent der Teilnahmegebühr) zu verlangen:
  • bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr
  • bei Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • danach: 100% der Teilnahmegebühr

Sofern ein/e Ersatz-Teilnehmer/in gestellt wird fällt lediglich eine Bearbeitunsgebühr in Höhe von 5 % der Teilnahmegebühr an.

8.     Honorar und Kosten
8.1 Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergütung. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht Bestandteil eines Pauschalangebots sind.

8.2 Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, wird die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.

8.3 Für einzelne Veranstaltungsmodule kann eine Zwischenabrechnung erfolgen. In diesem Fall gelten dieselben Zahlungsbedingungen.

8.4 Abweichend von Ziffer 8.2 ist die Vergütung für Leistungen, die BetterThanPossible im Ausland erbringt, spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig (Eingang auf dem in der Rechnung genannten Konto). Sollte die Zahlung nicht pünktlich eingehen gilt dies als Stornierung des Auftrags im Sinne der Ziffer 7.4 dieser AGB.

8.5 Bei offenen Trainings wird die Teilnahmegebühr spätestens einen Monat vor Trainingsbeginn in Rechnung gestellt und entsprechend Ziffer 8.2 fällig.

9. Haftung
9.1   Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden während der Veranstaltung, unabhängig davon, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, haftet BetterThanPossible nicht.

9.2 BetterThanPossible haftet nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer die Vertragserfüllung gefährdenden Art verletzt wurde oder wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung jeweils auf den Schaden beschränkt, der für den Vertragspartner bei Vertragsabschluss objektiv vorhersehbar war.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1   Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

10.2   Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.3   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von BetterThanPossible.
Münstertal, 18. Januar 2012